Am Donnerstag, dem 19. Februar folgten, trotz extrem widriger Wetterverhältnisse, rund 30 Zuhörerinnen und Zuhörer der Einladung des Bürgerselbsthilfevereins „die brücke“ zum Vortrag über das momentan prominente Thema der Medien: „Die elektronische Patientenakte (ePA)“.

Mit Jörg Hoffmann, dem Geschäftsführer der Kassenärztlichen Vereinigung Hessens (KVH), konnte man einen kompetenten Referenten gewinnen. An diesem Abend möchte er einen Einblick geben, wie die ePA funktioniert, welche Daten gespeichert werden können und wie sich der Zugriff steuern lässt.

Wichtig sei, dass jeder gesetzlich Versicherte seit April 2025 automatisch eine ePA erhält, sofern er nicht widerspricht. Dies bedeute allerdings nicht, dass es eine einheitliche App hierzu gibt. Jede Krankenkasse bietet den Zugang über ihre eigene App mit verschiedenen Anmeldeverfahren an, allerdings auf der Basis eines bundesweit einheitlichen Systems.

Ein zentrales Thema waren Sicherheit und Bedienbarkeit. Für den Zugriff ist eine starke Authentifizierung vorgesehen, was einerseits den Datenschutz erhöht, andererseits aber spürbare Hürden nicht nur für ältere Menschen darstellt.

Aufmerksam wurde das Publikum, als Herr Hoffmann zu dem Punkt Zugriffsrecht und Fristen kam. Ärztinnen und Ärzte, sowie Krankenhäuser können im Behandlungskontext 90 Tage auf die ePA zugreifen, bis das Recht automatisch erlischt. Bei Apotheken beträgt dieses Recht 3 Tage. Als Versicherter kann man gezielt die Zugriffe einschränken oder einzelne Dokumente sperren. Alle Zugriffe auf die Akte werden nachvollziehbar protokolliert, so dass Versicherte sehen könne, wer wann auf welche Inhalte zugegriffen hat.

Aktuell können nur digital vorliegende Unterlagen in die ePA aufgenommen werden, wie z. B. OP-Berichte, Diagnosen oder eArztbriefe. Alle Befundberichte und Dokumente vor 2025 sind kein Inhalt der ePA, diese müssen Versicherte selbst einstellen. Interessant ist die elektronische Medikationsliste (eML). Sie führt verordnete und in der Apotheke ausgegebene Medikamente auf und kann so helfen, Wechselwirkungen oder Doppelverordnungen zu vermeiden.

Als Fazit zeigte die Diskussion sowohl Vorteile als auch Risiken. Die ePA kann eine schnelle Übersicht über den Gesundheitsstand ab 2025 ermöglichen, Informationen zeitnah verfügbar machen und Doppeluntersuchungen vermeiden. Gleichzeitig bleibt die Sicherheit eine große Herausforderung und die Komplexität der Einstellungen und Rechte ist hoch. Die ePA ist damit ein hilfreiches Werkzeug, aber (noch) keine Alternative zum persönlichen Arzt-Patienten-Gespräch.

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