Abrechnungssystem

Auch Hilfe muss organisiert werden. Mit unserem Abrechnungssystem möchten wir Transparenz über die gegebenen und erhaltenen Hilfeleistungen schaffen, so dass jederzeit ein Überblick über alle Aktivitäten möglich ist. Unsere Helferinnen und Helfer erhalten zum Nachweis der geleisteten Hilfe einen Quittungsblock. Dieser enthält dreiteilige Durchschreibesätze in den Farben weiß, gelb und rosa. Nach erfolgter Hilfeleistung erhält das weiße Original die Geschäftsstelle, die/der Hilfesuchende die gelbe Ausfertigung und die rosa Kopie bleibt bei der Helferin/dem Helfer.

Bis spätestens zum Ende des Quartals, in dem die Hilfeleistung erfolgte, muss das Original in der Geschäftsstelle im Hessenring 24 vorliegen. Dort werden dann die Daten erfasst und vierteljährlich abgerechnet. Dabei werden die Punkte der Helferinnen und Helfer als Pluspunkte, die Punkte der Hilfesuchenden als Minuspunkte bezeichnet.

  • Pro Einsatz erhält die/der Helfende immer einen Basispunkt. Für jede angefangene halbe Stunde wird ein weiter Punkt dazugerechnet, z. B. erhält man für eine Stunde Einsatz einen Basispunkt und zwei Punkte für die Einsatzdauer. Dies ergibt für den gesamten Einsatz 3 Punkte.
  • Für reine Verwaltungstätigkeit gibt es keinen Basispunkt, lediglich Einsatzpunkte.
  • Für den Telefondienst gilt: Man erhält pro angefangene halbe Stunde einen Punkt. Bei Telefondienst in der eigenen Wohnung werden eventuell entstandene Telefongebühren erstattet.
  • Pro gespendeten, selbst gebackenen Kuchen werden 4 Punkte gutgeschrieben.
  • Als geringfügige Hilfe gilt, wenn eine Helferin/ein Helfer im Rahmen eigener Besorgungen wiederholt Wünsche eines Hilfesuchenden miterledigt. Hier erhält die Helferin/der Helfer für 6 Einsätze zwei Punkte.
  • Am Ende eines Quartals werden Plus- und Minuspunkte gegeneinander aufgerechnet. Hat ein Mitglied kein Pluspunkte-Guthaben und es ergeben sich Minuspunkte, wird jeder Minuspunkt mit einem Euro multipliziert und in Rechnung gestellt.
  • Ein Mitglied kann die gesammelten Pluspunkte auch für Hilfeleistungen für einen erkrankten Familienangehörigen verwenden. Bei Volljährigkeit muss dieser Mitglied des Vereins sein. Diese Regelung gilt auch für Lebensgemeinschaften.
  • Bei Beendigung der Mitgliedschaft fließen die angesammelten Punkte in einen „die-brücke“-Fond, der bedürftigen Mitgliedern zugutekommt.